Wie fördern wir?

Grundlage für die Antragstellung ist der Antrag. Er kann unter dem Punkt: Antragsunterlagen heruntergeladen werden.
Für die Beratung zur Antragstellung steht Ihnen die Fach-und Koordinierungsstelle (Frau Miething) zur Verfügung.
Der ausgefüllte Antrag wird bei der Koordinierungsstelle digital und in Papierform eingereicht.
Die Satzung des Vereins und die Erklärung der Gemeinnützigkeit sind bei der Erstantragstellung mit einzureichen. Bei Folgeanträgen sind Änderungen mitzuteilen.
Mit dem Projekte darf vor der Bewilligung durch den Begleitausschuss nicht begonnen worden sein.
Der Antrag muss in der Beratung des Begleitausschusses vorgestellt werden. Der Träger erhält eine Einladung. Sollte im entsprechenden Zeitraum keine Beratung des Begleitausschusses stattfinden, entscheidet der Begleitausschuss im Umlaufverfahren über die Befürwortung oder Ablehnung des Projektes.
Es besteht auf Förderung kein Rechtsanspruch.
Ein Mitglied des Begleitausschusses übernimmt die Patenschaft für das Projekt und steht dem Träger bei der Durchführung zur Verfügung.
Bei Befürwortung des Projektes erhält der Träger einen Zuwendungsbescheid mit den entsprechenden Anlagen und Nebenbestimmungen.
Nach Abschluss des Projektes sind ein Verwendungsnachweis über die ordnungsgemäße Mittelverwendung und ein Sachbericht zu erstellen und bei der Koordinierungsstelle einzureichen.
Die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Elbe-Elster und durch die Prüfstelle des Bundesministeriums.